«Das am 21. Mai an die Zivilabteilung des Justizministeriums gesendete Schreiben greift den Antrag von Sunil Aggarwal auf, Psilocybin von Anhang I in Anhang II zu verschieben, wieder auf und bringt ihn mit der von Donald Trump im April unterzeichneten Durchführungsverordnung in Verbindung. Ein am 21. Mai an das US-Justizministerium gesendeter Brief hat den Druck auf die DEA wieder erhöht, über den Antrag von Sunil Aggarwal vom AIMS Institute zu entscheiden, Psilocybin von Anhang I in Anhang II des Controlled Substances Act zu verschieben. In dem von Rechtsanwalt Shane Pennington unterzeichneten Schreiben wird daran erinnert, dass die Akte im August 2025 an das Ministerium für Gesundheit und Soziales weitergeleitet wurde und dass es seitdem keine endgültige öffentliche Antwort gegeben hat.
Die Neuerung ist jedoch verfahrensrechtlicher und politischer Natur, nicht regulatorischer. Bis zum 23. Mai 2026 wurde Psilocybin nicht neu eingestuft, die DEA hat keine neue Entscheidung bekannt gegeben, und das Schreiben ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassung. Das Dokument versucht vielmehr, das Fenster zu nutzen, das durch die von Donald Trump am 18. April unterzeichnete Durchführungsverordnung zu Behandlungen schwerer psychischer Erkrankungen geöffnet wurde.
Dem Schreiben zufolge wurde der ursprüngliche Antrag im Jahr 2022 gestellt, um den Zugang zu Psilocybin in der Palliativversorgung für unheilbar kranke Patienten zu erleichtern. Pennington argumentiert, dass die Verzögerung schwer zu rechtfertigen sei, da die FDA die Evidenz zu einigen Psychedelika bereits umfassend geprüft habe und da das Weiße Haus selbst darum gebeten habe, den Zulassungsprozess für Wirkstoffe zu beschleunigen, die im Rahmen der klinischen Forschung relevante Einstufungen erhalten hätten.
Das ist der Kernpunkt der aktuellen Auseinandersetzung. Die Durchführungsverordnung vom April stuft Psilocybin an sich nicht neu ein, weist die Behörden jedoch an, die Forschung zu beschleunigen und Zugangswege für bestimmte Psychedelika zu prüfen, die derzeit evaluiert werden. Der Brief zielt darauf ab, diesen politischen Kurswechsel in konkreten administrativen Druck auf ein Dossier umzuwandeln, das seit Monaten blockiert war.
Auch hier sollte eine klare Grenze gezogen werden. Das Dokument gibt die Position der antragstellenden Partei wieder und nicht die der DEA oder des HHS. Zudem würde selbst eine hypothetische Umstufung in Anhang II weder einer allgemeinen Legalisierung noch einer sofortigen klinischen Verfügbarkeit gleichkommen: Es wären weiterhin Bundeskontrollen, regulatorische Entwicklungen und gegebenenfalls weitere Entscheidungen über Indikationen, Zugang und ärztliche Überwachung erforderlich.»






