
Vor einigen Wochen erhielt die Escuela FloreSiendo die Nachricht von der Staatsanwältin, dass sie beschlossen hat, sich dem Antrag auf Rückgabe von Ayahuasca, Bufo alvarius, Kambó und San-Pedro-Kaktus, den sie nach der Einstellung des Verfahrens wegen der ungerechtfertigten Polizeirazzia im Jahr 2023 beantragt hatten, das im Dezember 2025 eingestellt wurde. In dem Text wird ausdrücklich von Ayahuasca gesprochen, und es wird auch auf andere Substanzen Bezug genommen, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Damit ist sie die erste Staatsanwältin in der Geschichte Spaniens, die der Rückgabe des beschlagnahmten Ayahuasca und der übrigen beschlagnahmten natürlichen Entheogene zugestimmt hat, da diese weder in Spanien noch gemäß den internationalen Übereinkommen der INCB von 1971 illegal sind; bisher hatten sich die Staatsanwälte dagegen ausgesprochen. Andererseits hatten bereits mehrere Richter an erstinstanzlichen Gerichten das Ayahuasca zurückgegeben, und auch das Landgericht Madrid hat dies bereits dreimal getan. Dieser Meilenstein reiht sich somit in die einhellige spanische Rechtsprechung zur Unschuld von Ayahuasca ein.
Wir danken Rechtsanwalt Oscar Palet Santandreu dafür, dass er sich als juristischer Verfechter dieser Heldentat eingesetzt hat.






